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die Online-Zeitung "scharf-links" braucht unsere Unterstützung!, 29 Oct. 2009 02:51
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kopiert aus: www.scharf-links.de/61.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=7355&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=dcaa97d4c6
OLG Düsseldorf geht gegen ‚scharf-links‘ vor
28.10.09

Verleumdungsklage nach Veröffentlichung der Prozessberichterstattung der Roten Hilfe im Prozess gegen Faruk Ereren
Die Redaktion ‚scharf-links‘ teilt hiermit mit, dass der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Verleumdungsklage gegen ‚scharf-links‘- Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich eingereicht hat.
Hintergrund ist, dass ‚scharf-links‘ regelmäßig die Berichte der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach zum Prozess gegen Faruk Ereren veröffentlicht hat. In einem dieser Berichte beanstandet das OLG einen Satz in dem nach Darstellung des Gerichtes eine Tatsache von den Prozessbeobachtern falsch dargestellt sei.
Bis zur Klärung der Angelegenheit haben wir den strittigen Artikel aus dem Netz genommen.
Da wir anwaltlichen Beistand benötigen, sind wir für Spenden, die uns helfen die Kosten zu bewältigen, dankbar.
Redaktion ‚scharf-links‘
Spendenkonto:
E. Bartelmus-Scholich Stichwort: Spende Onlinezeitung ‘scharf-links‘ Sparkasse Krefeld BLZ: 320 500 00 Konto: 1349653 IBAN: DE73 3205 0000 0001 3496 53 BIC: SPKRDE33XXX
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RE: die Online-Zeitung "scharf-links" braucht unsere Unterstützung!, 29 Oct. 2009 03:24
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kopiert aus: die-linke-netzwerk.de/tinc?key=gl6K7VV8&session_currentpage=index&session_mode=guest&formname=Archiv&session_sortby=field_1&userid=1249227569;725015;98&session_nextpage=data_edit&session_offset=50&session_start=51&session_dbkey=1247655408;722429;771_Archiv&dbkey=1247655408;722429;771_Archiv
Offener Brief von Ulla Jelpke MdB an NRW-Justizministerin zum Prozess gegen Faruk Ereren vor dem OLG Düsseldorf
23.06.09
Sehr geehrte Frau Müller-Piepenkötter,
ich schreibe Ihnen aufgrund des laufenden Verfahrens gegen den aus der Türkei stammen-den linken politischen Aktivisten Faruk Ereren wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer aus-ländischen terroristischen Vereinigung. Mir ist dabei klar, dass die Justiz unabhängig ist und Sie als Justizministerin nicht einfach in ein laufendes Verfahren eingreifen können. Doch es sind Dinge vorgefallen, zu denen Sie meiner Meinung nach nicht schweigen dürfen.
So beruht die Anklage der Bundesanwaltschaft offenbar weitgehend auf türkischem Be-weismaterial. Obwohl darin auch mutmaßlich unter Folter entstandene Geständnisse enthal-ten sind, wird dieses Material vom Gericht als Beweismittel anerkannt. Die völlig unkritische Haltung der BAW gegenüber Folter und Polizeigewalt in der Türkei wird auch auf Seite 123 der Anklageschrift deutlich. Hier wird ein Gefängnis-Massaker, mit dem die Polizei am 19.Dezember 2000 einen Hungerstreik politischer Gefangener gegen ihre Verlegung in Isola-tionszellen beendete, als eine "gewöhnliche polizeiliche Maßnahme" bezeichnet. Bei diesem Massaker wurden 29 Gefangene getötet und Hunderte verletzt!
Wie Sie, Frau Justizministerin, wissen, ist das Verwertungsverbot für Beweismittel, bei denen auch nur der Verdacht auf Folter besteht, vor deutschen Gerichten absolut. Dies wurde mir kürzlich auch wieder von der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage bestätigt. Dieses Verwertungsverbot für erfolterte Beweise wird in Düsseldorf - ebenso, wie bei einem weite-ren Verfahren gegen türkische Linke in Stuttgart-Stammheim - ganz offensichtlich unterlau-fen. Dies dürfen Sie als zuständige Justizministerin nicht zulassen!
Wie Ihnen sicherlich zu Ohren gekommen ist, wurden am 27.Mai Prozessbeobachter ver-schiedener Bürgerrechtsorganisationen, die den Prozess gegen Faruk Ereren beobachten wollten, von JVA- und Polizeibeamten vorübergehend in Gewahrsam genommen, zum Teil gefesselt und auch körperlich mit Schlägen und Stößen misshandelt. Ursache dafür war of-fenbar, dass einige Prozessbeobachter in der Mittagspause beim Verlassen des Gerichtsaa-les lautstark "Freiheit für Faruk" riefen. Auch, wenn ein solcher Ruf möglicherweise gegen die Gepflogenheiten vor Gericht verstößt, rechtfertigt er in keiner Weise das rabiate und völ-lig unverhältnismäßige Vorgehen der Sicherheitskräfte. Prozessbeobachtung ist nicht nur ein demokratisches Recht, sondern angesichts der skandalösen Umstände dieses Verfahrens, in dem das Verwertungsverbot von Folter offenbar unterlaufen wird, dringend notwendig.
Ich fordere Sie daher auf, sicherzustellen, dass es zu keinen weiteren Behinderungen der Prozessbeobachtung kommt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulla Jelpke
---- Ulla Jelpke, MdB Innenpolitische Sprecherin Fraktion DIE LINKE.
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kopiert aus: www.rote-hilfe.de/news/schlaege-fuer-prozessbeobachter
Freitag, 29. Mai 2009
Schläge für Prozeßbeobachter
Der Schauprozess im Düsseldorfer Oberlandesgericht um den nach § 129b StGB verfolgten Faruk Ereren wurde heute zweifach prägnantes Beispiel der deutschen Gesinnungspolitik.
Neun BesucherInnen des Prozesses aus Düsseldorf, Mönchengladbach und Stuttgart wurden brutal von der Polizei niedergeschlagen. Willkürlich zeigte sich bereits die Behandlung in der Sicherheitskontrolle, zum Teil mussten Kleidungsstücke u.ä. abgegeben werden, Personalausweise wurden nach dem Kopieren nicht allen Anwesenden wiederausgehändigt. Bereits während des Betretens des Zuschauerraums wurden die BesucherInnen von richterlicher Seite mit erhobener Stimme "zur Ordnung" gerufen, sie hatten ohne Worte dem Angeklagten Faruk Ereren mit erhobener Faust ihre Solidarität bekundet.
Auch in der ersten Unterbrechung der Verhandlung wurde ein Besucher in Bezug auf das Tragen einer Mütze richterlich gemaßregelt. Im Laufe der Verhandlung gab es keine "Auffälligkeiten".
Gegen 13:00 Uhr (Prozessbeginn war 09:15 Uhr) leitete der Richter die Mittagspause ein, die BesucherInnen verließen den Zuschauerraum, hoben die Faust zur Solidarität und riefen mehrfach "Freiheit für Faruk". Kurz vor dem Verlassen des Prozessgebäudes wurden sie auf richterliche Anordnung von mindestens 10 Justizvollstreckungsbeamten zurück in den Zuschauerraum geführt und bekamen ohne Begründung die Ansage, bis 14:15 Uhr festgesetzt zu werden. Anschließend wurden sie in zwei Gruppen in den Kellerbereich des Prozessgebäudes geführt.
Auf die vielfach vonseiten der BesucherInnen getätigte Forderung nach rechtlicher Begleitung, wurde das Licht der Zelle gelöscht und von mindestens 15 Justizbeamten und Hundertschaften gestürmt. Ein Besucher wurde mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen, weitere zu Boden gedrückt, an den Haaren gerissen und brutal durch den Raum geschleudert.
Eine Stunde später wurden die weiblichen BesucherInnen gewaltsam in eine Nebenzelle geführt, eine Frau wurde in einer separaten Zelle mit Handschellen isoliert., zwei weitere lagen in der anderen Zelle ebenfalls mit Handschellen auf dem Boden.
Einer Besucherin wurde massiv ins Gesicht, sowie auf dem Boden liegend in den Rücken geschlagen, begleitet von weiterer Gewaltandrohung und Beleidigung. Sanitäter desinfizierten der stark misshandelten Frau die Lippenpartie.
Einzeln wurden die BesucherInnen dem Richter vorgeführt, der die offensichtlichen Verletzungen kommentarlos entgegennahm und aufgrund von Störung des Prozesses ein Bußgeld von 100 € verhängte. Gegen 17:45 Uhr wurde der letzte Besucher entlassen. Auch außerhalb des Prozessgebäudes wurden die Betroffenen von anwesenden Polizisten maßlos provoziert und zum Teil festgehalten.
Bezeichnend zeigt sich auch hier die Willkür von Richter und Polizei: Für die gewaltlose Forderung nach Freiheit bekamen die BesucherInnen, zum Teil aus der antifaschistischen Bewegung, zum Teil aus dem bürgerlichen Spektrum, ein "Ordnungsgeld" verhängt. Besonder nostalgisch zeigt sich in diesem Zusammenhang die Selbstbeweihräucherung vermeintlicher VerfassungsschützerInnen anlässlich des 60jährigen Bestehens der Meinungsfreiheit.
Sie forderten Freiheit und ernteten Gefangenschaft! Jetzt erst recht: Prozesse besuchen, Öffentlichkeit bieten
Rote Hilfe, Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach-Neuss
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kopiert aus: de.indymedia.org/2009/07/255250.shtml
Blind in Beugehaft
Revolution 03.07.2009 13:34
Vor dem OLG Düsseldorf begann am 15.1.2009 der Prozess gegen Faruk Ereren. Auf 256 Seiten wirft man dem 54-jährigen Faruk E. in der Anklageschrift Mitgliedschaft in führender Position in der verbotenen Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) vor. Verantwortlich will der Ankläger ihn für Anschläge in der Türkei in der Zeit von 1993 bis 2005 machen.
Blind in Beugehaft
Am 2 Juli im Rahmen dieses Prozesses wurde den Prozessbeobachter_innen wieder einmal die deutsche „Rechtstaatlichkeit“ vor Augen geführt. Nuri Eryüksel verbüsste insgesamt 17Jahre in Deutschland und der Türkei in Haft wegen angeblicher Mitgliedschaft in der DHKP-C. Während der Haft in der Türkei wurde Nuri regelmässig gefoltert, infolge dessen er erblindete. An diesen Tag musste er bereits zum fünften mal als Zeuge Aussagen. Doch anhand der Gesprächsverläufe und Fragestellungen festigt sich der Eindruck, dass es hier nicht um die Wahrheitsfindung geht sondern um die Verdächtigung und Ermittlungen gegen sowohl den Zeugen als auch andere Personen.
Bei einer für den Prozess völlig unrelevanten Frage nach einer Fikret Acar und Nuris Beziehung zu ihm, machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht selbst der Strafverfolgung auszusetzen. Desweiteren wies er drauf hin, dass in den fünf Prozesstagen nur selten Fragen zum eigentlichen Verfahren kamen.
Doch der Richtersenat drohte nach vorhergegangenen Antrag der Bundesanwaltschaft (BAW), mit einem Ordnungsgeld von 1000 € und 1 Monat Beugehaft, weil man die Rechtmässigkeit der Ausssageverweigerung nicht anerkannte. Doch dies stieß beim Zeugen verständlicherweise auf Unverständnis. Er wiederholte seine Bedenken und berief sich erneut auf sein Recht auf Ausssageverweigerung. Nach zwei viertelstündigen Beratungen des Richtersenats verkündete dieser, dass die Verweigerung widerrechtlich sei und verhängte 500€ Bussgeld und bis zu drei Monate Beugehaft. Nuri wurde noch im Gerichtssaal abgeführt und bleibt vorerst bis zum nächsten Prozesstermin, der aufgrund einer sog. „Sommerpause“ des OLG erst für den 3. August angesetzt ist, in Haft.
Hiermit rufen wir zu Solidaritätsbekundungen sowohl für Nuri Eryüksel als auch für Faruk Ereren auf!
KUNDGEBUNG VOR DÜSSELDORFER KNAST Am Samstag den 4 Juli um 13 Uhr (ab 12 Uhr Treffen am HBF für Personen von ausserhalb)an der JVA Ulmenerstr. 95
Freiheit für Nuri! Freiheit für Faruk! Weg mit §129,a,b!
Rote Hilfe Düsseldorf/Mönchengladbach/Neuss/ Antinationale Antifa Dortmund
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12.000 € Strafbefehl gegen "scharf-links" - Justiz mit Kampfauftrag?, 21 Nov. 2009 10:56
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kopiert aus: www.carookee.com/forum/freies-politikforum/8/25371155.0.30115.html
Justiz mit Kampfauftrag?
Ullrich F.J. Mies
- Am 16.11.2009 erhielt Edith Bartelmus-Scholich, Herausgeberin der nicht kommerziellen Internet-Zeitung „scharf-links“, von der Staatsanwaltschaft Krefeld einen Strafbefehl über 12.000 Euro, ferner eine Verleumdungsklage des OLG-Präsidenten Düsseldorf. Welches Vergehen liegt einem Strafbefehl in dieser Höhe zu Grunde? Was wird Bartelmus-Scholich vorgeworfen?
Ihr angebliches Vergehen: Edith Bartelmus-Scholich hatte auf „scharf-links“ einen Beitrag der Prozessbeobachter der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach zum Prozess gegen Faruk Ereren eingestellt, in dem nach Auffassung des OLG-Präsidenten Düsseldorf Unzutreffendes behauptet wurde. Faruk Ereren steht unter dem Verdacht, in führender Position der verbotenen türkischen, marxistisch-leninistischen Untergrundorganisation “Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)” tätig zu sein. Die DHKP-C steht auf der Liste der terroristischen Vereinigungen der Europäischen Union und der USA.1 Die Anklage legt Faruk Ereren zur Last, in der Zeit von 1993 bis 2005 für Anschläge in der Türkei verantwortlich zu sein.
Der geladene Zeuge Nuri Eryüksel, der in Deutschland und der Türkei wegen angeblicher Mitgliedschaft in der DHKP-C insgesamt 17 Jahre Haft verbüßte, hatte die Aussage mehrfach verweigert und wurde darum in Beugehaft genommen.
Im Folgenden geht es nicht darum zu ergründen, ob die DHKP-C eine terroristische Vereinigung ist oder ob die Beschuldigten zu Recht vor Gericht stehen. Die einzige Frage ist: Warum erhielt Bartelmus-Scholich einen Strafbefehl? Zumal in dieser Höhe. Gibt es dafür irgendeine Berechtigung? Warum wurde sie obendrein vom OLG-Präsidenten Düsseldorf angezeigt?
Und darum geht es bei dem Strafbefehl genau: Der Rote-Hilfe-Text, den „scharf-links“ veröffentlichte, enthält einen Satz, der nach Auffassung des OLG den Schluss zulässt, ein Richter habe die Sommerpause des Gerichts dazu genutzt, den Angeklagten länger in Beugehaft zu halten. Hierin sehen die Juristen des OLG Düsseldorf und der Staatsanwalt eine Verleumdung.
Nach Aussage von Bartelmus-Scholich wurde der Artikel der Roten Hilfe nach bestem Wissen geprüft, die vom OLG Düsseldorf als falsch bezeichnete Tatsachenbehauptung sei als solche nicht zu erkennen gewesen. Auch hätte sie Beiträgen der Roten Hilfe nicht misstrauen müssen, da deren Berichterstattungen bisher zuverlässig und korrekt gewesen seien. Seitens des OLG habe es keinen Versuch gegeben, auf die falsche Tatsachenbehauptung aufmerksam zu machen oder eine Korrektur zu erwirken. Weder eine Gegendarstellung noch eine einstweilige Verfügung seien eingegangen. Daher war Bartelmus-Scholich davon ausgegangen, der Artikel sei sachlich korrekt. Zwischenzeitlich hat die Redaktion „scharf-links“ den beanstandeten Artikel bis zu einer Klärung vom Netz genommen.
Terroristenprozesse - soviel steht fest – waren nie „normale“ Prozesse. Die Ächtung von Terroristen hat darüber hinaus seit 11/9 eine neue Qualität gewonnen. So wurden Verdächtige von den USA mit Unterstützung der „Willigen“ in Folterzentren verschleppt und zu rechtlosen Personen, die in Abu Ghuraib, Guantánamo und anderen Folterorten einer „Sonderbehandlungen“ unterzogen wurden. Fest steht: Terroristen-Fälle sind häufig von „rechtsfreien Räumen“ begleitet und von höchster Brisanz, da zumeist Staaten, staatliche Stellen, militärische Einrichtungen oder spezifische Herrschaftsfraktionen, die mit dem Staat in enger Verbindung oder Kooperation stehen, Gegenstand der terroristischen Aktivitäten sind.
- Entscheidend bleibt, wer die Definitionshoheit darüber hat, was Terrorismus und wer Terrorist ist und diese Definitionshoheit steht in direktem Zusammenhang zur Macht. Fest steht ferner: Die schrecklichsten Verbrechen in der Geschichte der Menschheit wurden stets von Staatsführungen begangen, die gefährlichsten Terroristen waren in Staatsführungen zu finden. Angriffskriege sind staatsterroristische Gewaltakte, die Initiatoren (Staats-)Terroristen. Welche Bezeichnung ist korrekt für Bush, Cheney und Blair, jenen Blair, der sich um das höchste Amt in der EU bewirbt? Wie soll man die Führer der Koalition der „Willigen“ zutreffend nennen? Wurden die Genannten jemals angeklagt? Wer organisierte 11/9.? Waren es allein die 19 durchgeknallten, teppichmesserschwingenden islamischen Terroristen? Für Informierte ist das geschichtliche Wendeereignis ein geheimdienstlich orchestrierter, staatsterroristischer Gewaltakt.
Es ist kein Zufall, dass seit diesem Ereignis der finanzkapitalgestützte, neoliberale Terror zu seiner Hochform auflief und die NATO sich seitdem aggressiv und imperial neu orientierte.
Die Verortung der DHKP-C als terroristische Vereinigung könnte somit eine Erklärung über die Höhe des gegen Bartelmus-Scholich erwirkten Strafbefehls liefern. Es stellt sich die Frage: Werden alle verfügbaren Register gezogen, um eine Berichterstattung mit Links-Tendenz zu erschweren, sie gar unmöglich zu machen? Wie wahrscheinlich ist, dass Staatsanwälte Strafbefehle dieser Art ausstellen, ohne dass dies auf „höherer“ Ebene abgestimmt wurde? Sollte ein Exempel statuiert werden? Ist das hintergründige Ziel die Zerschlagung kritischer Berichterstattung? Denn auch im Internet soll bekanntlich gründlich „aufgeräumt“ werden. Oder könnte es sein, dass der „scharf-links“-Internetauftritt den Herrschenden schon viel zu lange auf den Füßen herumtritt und sich nun eine Gelegenheit bot zurückzuschlagen? Die Unverhältnismäßigkeit des existenzvernichtenden Strafbefehls legt diesen Verdacht zumindest nahe und ist gleichzeitig ein deutlicher Warnhinweis an jene, die das System grundsätzlich kritisieren.
Ein falscher Satz, eine Schlamperei oder eine falsche Behauptung in einem Artikel - zumal nicht selbst verfasst - können also die Drohung der Existenzvernichtung nach sich ziehen? Ein *vermutlich ( * Einschub, bjk) unkorrekter Satz ist also ein hinreichender Grund für einen Strafbefehl in dieser Höhe? Ist das noch verhältnismäßig? Wohl kaum! Der Terrorzusammenhang des Prozesses stellt den Strafbefehl in einen plausiblen Kontext. In einem „normalen“ Prozess wäre *eine ( * bestimmter durch unbestimmten Artikel ersetzt, bjk) Beleidigung eines Staatsanwalts oder Richters wohl kaum mit einem Geschütz vergleichbaren Kalibers „beantwortet“ worden.
Zum Vergleich: Wie viele Strafbefehle stellen die deutschen Staatsanwaltschaften gegen Politiker aus, die täglich beleidigen, verleumden und „falsches Zeugnis“ ablegen oder gegen Journalisten, die die Öffentlichkeit gezielt belügen? Wie viele Strafbefehle erhält BILD täglich von Staatsanwälten? Wie viele die Deutsche Bank oder die „Heuschrecken“, die tausende Existenzen vernichten?
Der Fall wird zunehmend bizarr, wenn man ihn in Verbindung zu Fällen von aktuellem Schwergewicht setzt. Wo ist unsere Justiz bei der Aufarbeitung des größten Nachkriegsverbrechens, dessen Folgen der deutschen Bevölkerung aufgehalst werden - beim so genannten Banken- und Finanzskandal? Hört man von täglichen Festnahmen an der Schnittstelle zwischen Politik und Finanzindustrie? Rücken die Sondereinsatzkommandos der Polizeien aus? Haben die Träger der deutschen Rechtspflege Herrn Steinbrück, Herrn Asmussen, Herrn Ackermann, die Herren der HRE, der Dresdner- und der Commerzbank, der Landesbanken etc. vernommen? Haben sie deren Räume versiegelt, Akten beschlagnahmt? Haben sie sie in Beugehaft genommen, ihnen Strafbefehle zugestellt unter deren Last sie ächzen? Haben sie zumindest einige unter den „Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung in einem besonders schweren Fall“ gestellt, die „das deutsche Volk“ auf Generationen schädigt (materiell, ideell, kulturell)? Warum nicht?
Oder hat die weit reichende Lethargie der dritten Gewalt etwas damit zu tun, dass die Politik seit gut 20 Jahren zur Prostituierten des „freien Kapitalmarkts“ wurde, der zwar nichts mit Freiheit, dafür umso mehr mit den Abgründen der Steuerverhinderung, organisierter Geheimhaltung und internationaler Kriminalität zu tun hat?
Warum also geht die Justiz nicht mit der gleichen Verve gegen die politische und Wirtschafts- Großkriminalität vor? Sind ihr da die Hände gebunden oder bindet sie sich aus Gründen der Staatsraison selbst die Hände? Auffällig ist stets eine gewisse „Handlungsschwere“, die die Justiz befällt, wenn „Eliten“ betroffen sind.
Stellt man also den Strafbefehl gegen Bartelmus-Scholich in diese Bezüge, so tun sich für den Citoyen Abgründe gegenüber dem Staat auf. Wie ist es also um einen Rechtsstaat bestellt, falls zumindest Teile der Exekutive „aus dem demokratischen Ruder“ laufen? Falls Teile der Justiz nicht mehr die Funktion einnehmen, die ihr im demokratischen Staat zukommen, falls bestimmte Fraktionen sich auf Geheiß „von oben“ zur politischen Kampfjustiz umfunktionieren?
Dass der Justizapparat auch mit eigenen Abweichlern und Abweichlerinnen von der herrschenden Linie nicht zimperlich verfährt, dringt aus dem hermetischen Raum nur selten an die Öffentlichkeit. Eine Ausnahme war der Fall Lichtinghagen, wir erinnern uns. Hier wurde nach einer öffentlich inszenierten Schlammschlacht eine vielgeachtete Staatsanwältin für Wirtschaftsstrafsachen in Bochum systematisch demontiert und trat schließlich „auf eigenen Wunsch“ - so die Sprachveredelung - als Amtsrichterin eine neue Stelle an. Dies alles „ereignete“ sich, weil sie „ihre Aufgaben zu eigenwillig interpretierte“ und jenem „Leistungsträger“ Zumwinkel zu dicht auf die Pelle rückte, der viele Freunde in einflussreichen politischen Positionen hat. So ein Zufall aber auch!
Tatsächlich ist das Elend der Dritten Gewalt so alt wie die Republik. Dieser wurde eine strukturell defekte Judikative in den Schoß gelegt, denn die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind abhängige, weisungsgebundene Behörden. Damit wurden sie der Exekutive als Herrschaftskomponente zur Seite gestellt. Jedes Landes-Justizministerium kann mit oder ohne „Abstimmung“ mit seiner Staatskanzlei auf dem Wege des Behördendurchgriffs durchregieren und damit „seine“ Staatsanwälte steuern, kontrollieren und gängeln. Davon wird offensichtlich zunehmend Gebrauch gemacht, auch wenn sich das selten beweisen lässt, denn Weisungen sind behördeninterne Vorgänge und als solche der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Damit nicht genug: Als relativ neues Phänomen nehmen die Angriffe und Einflussnahmen der Gerichtspräsidenten - sie sind ebenfalls Teil der Justizverwaltungen - auf die richterliche Unabhängigkeit2 zu. Wer stellte doch gleich die Strafanzeige gegen Bartelmus-Scholich?
„Die Gerichtspräsidenten üben in Deutschland zwar in der Regel in geringem Umfang richterliche Tätigkeit aus; im Übrigen – im Rahmen ihrer Organisations- und Verwaltungstätigkeit – sind sie jedoch weisungsabhängige Mitarbeiter des jeweiligen Landesjustizministers. Da es in Deutschland – anders als in einigen anderen Ländern Europas – keine Selbstverwaltung der Dritten Gewalt gibt, gehören die Gerichtspräsidenten wegen ihrer Verwaltungstätigkeit zur Exekutive. Diese Situation führt dazu, dass viele Gerichtspräsidenten zumeist die Interessen der Exekutive wahrnehmen und weniger die Interessen der Dritten Gewalt.“ 3
- Und so entzündet sich an einem grotesken Strafbefehl und der Strafanzeige eines OLG-Präsidenten die Grundsatzfrage: Ist dieser Staat noch der Staat der Bürgerinnen oder Bürger dieser Republik, ist er noch ihr Rechtsstaat? Ferner: Bildet sich jenseits der unabhängigen Richterschaft ein herrschaftshöriges Justiz-Segment heraus, über das die neoliberale politische Herrschaftsklasse als Kampfarm verfügt, um zunehmend Repression nach außen wie nach innen auszuüben? Wie steht es also um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland? Haben Politiker, Lobbyisten, Wirtschaftsmächtige und ihre Helfer in den Medien, Think Tanks und neoliberalen „Reforminitiativen“ nicht Jahrzehnte hart daran gearbeitet, dass der Rechtsstaat „verschlankt“ wurde? Haben sie sich unseren Staat nicht zur Beute genommen und ihn nach ihrem Bilde zu einem Lobby- und Plutokraten-Staat transformiert? Ist der Rechtsstaat nicht „postdemokratische“ Geschichte und die Menschen „draußen“ stellen sich nur noch vor, glauben, haben den Eindruck, meinen oder fühlen in einem Rechtsstaat zu leben, der längst nicht mehr der ist, der er seiner Verfassung nach zu sein hat?
1 Siehe hierzu: Wikipedia unter: DHKP-C 2 Siehe hierzu: Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht, Anmerkungen zum sogenannten „Personalentwicklungskonzept für die Verwaltungs- und Führungsämter in der Justiz“ in Baden-Württemberg, www.nrv-net.de/downloads_publikationen/324.doc 3 Siehe hierzu: Bericht über die Menschenrechte in Deutschland, Neue Richtervereinigung, www.nrv-net.de/main.php?id=151&vo_id=321
Siehe auch: Die Online-Zeitung "scharf-links" braucht unsere Unterstützung
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